Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich vereinfacht ausgedrückt mit dem Vererben und dem Erben.

Sie möchten zu Lebzeiten Vorsorge treffen, Eigentum übertragen oder Regelungen für den Fall Ihres Ablebens treffen?

 

Ich berate Sie, unterstütze Sie oder vertrete Sie gegebenenfalls gerne in nachfolgenden Angelegenheiten:

 

  • Vorsorgevollmacht:

Sie bestimmen, wer Sie für den Fall, dass Sie nicht handeln können, in welchen Bereichen vertritt

 

  • Patientenverfügung:

Sie bestimmen, was mit Ihnen medizinisch oder in Bezug auf Ihre Versorgung geschieht, wenn Sie Ihren Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr äußern können

 

  • Übertragung unter Lebenden:

Sie übertragen z.B. aus steuerlichen oder familiären Gründen Ihr Eigentum zu Lebzeiten auf Dritte

 

  • Erstellen eines wunschgerechten Testaments nach Ihren Bedürfnissen:

Sie bestimmen, wer was von Ihnen erbt.

 

  • Anfertigung eines Erbvertrages:

Sie und andere Personen legen fest, was für den Todesfall einvernehmlich und verbindlich gelten soll

 

  • Bestattungsverfügung:

Sie bestimmen, in welcher Weise Sie bestattet werden und wie Ihre Trauerfeier ablaufen soll

 

  • Erbauseinandersetzung:

Sie setzen Ihre Rechte als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter im Erbfall durch

 

Es ist mein Wunsch, Ihnen zu helfen, Ihre Angelegenheiten diskret, zielstrebig und professionell zu regeln und zu erledigen und Ihnen dabei tatkräftig zur Seite stehen!