Familienrecht

Das Familienrecht befasst sich mit den aufgrund von Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft bestehenden Rechtsverhältnissen.

 

Sich Liebende schließen im Idealfall den „Bund fürs Leben“, sei es in Form der Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Da das Leben bekanntermaßen bunte Blüten trägt, kommt es manchmal anders als ursprünglich erhofft. Eine(r) der Partner(innen) oder auch beide Partner(innen) möchten nach einiger Zeit nicht mehr an der bestehenden Verbindung festhalten. Der Partner oder die Partnerin oder auch beide Partner möchten sich dann voneinander trennen.

Wie soll es aber weitergehen? Nun macht sich der Anwalt Ihres Vertrauens für Sie stark!

Ich berate Sie gerne und setze für Sie folgende mögliche Ansprüche mit dem notwendigen Feingefühl und mit Durchsetzungskraft diskret durch:

 

  • Trennungsunterhalt für den Ehegatten oder den Lebenspartner:

Der leistungsfähige Partner schuldet dem bedürftigen Partner regelmäßig (ergänzenden) Trennungsunterhalt

 

  • Kindesunterhalt:

Kinder haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf Kindesunterhalt, Mehr- und Sonderbedarf

 

  • Wohnungszuweisung:

Sind sich die Partner bei Trennung uneinig, so kann die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus einem Partner zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden

 

  • Hausrataufteilung:

Im Zuge einer Trennung kann der gemeinsame Hausrat (vorläufig) aufgeteilt werden

 

  • Umgangsregelung mit dem Kind oder den Kindern:

Der- oder diejenige der oder die die gemeinsamen Kinder in der Obhut des anderen Partners belässt hat regelmäßig Anspruch auf Umgang und auch die Pflicht zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind beziehungsweise den gemeinsamen Kindern

 

  • Sorgerechtliche Regelungen:

Das Sorgerecht steht regelmäßig beiden Elternteilen zu. Hier kann aber immer wieder Regelungsbedarf bestehen

Besteht nach der Trennungszeit der Wunsch, die Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr fortsetzen zu wollen, so kann ich für Sie gerne folgende Angelegenheiten regeln:

 

  • Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft:

Das Scheidungsverfahren oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft setzen regelmäßig eine Trennungszeit voraus und werden sodann gerichtlich beantragt

 

  • Versorgungsausgleich:

Der Versorgungsausgleich wird regelmäßig, sofern er nicht rechtswirksam ausgeschlossen wurde, im Zuge des Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren von Amts wegen durchgeführt. Hier werden Vorsorgeanwartschaften (Rentenpunkte und sonstige Anwartschaften, die in der Ehezeit jeweils erworben wurden, verglichen und ausgeglichen

 

  • Zugewinnausgleich:

Der Zugewinnausgleich wird nach einer entsprechenden Aufforderung außergerichtlich oder notfalls auch gerichtlich vorgenommen. Das Anfangs- und Endvermögen beider Partner wird verglichen und ausgeglichen.

 

  • Nachehelicher Unterhalt:

Der bedürftige Partner, der auf die Unterstützung des leistungsfähigen Ex-Partners angewiesen ist, kann nach Rechtskraft der Scheidung einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Der nacheheliche Unterhalt -als eigenständiges Rechtsinstitut-  löst den Trennungsunterhalt insofern ab.

 

  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen:

Vor der Ehe/Lebenspartnerschaft, während der Ehe/Lebenspartnerschaft und auch noch im Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren können die Partner einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag beziehungsweise eine Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsfolgenvereinbarung (Güterstand, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, nachehelicher oder nachpartnerschaftlicher Unterhalt) schließen.

 

Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie gerne -gerichtlich oder außergerichtlich- in anderen Familienangelegenheiten, wie z.B.:

 

  • Adoptionsverfahren:

Eine Person möchte eine andere minder- oder volljährige Person als Kind annehmen

 

  • Private Betreuung (per Vollmacht oder Einzelauftrag)

Zur Umgehung der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers greifen viele Familien bei betreuungsbedürftigen Personen auf bevollmächtigte Personen zurück

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich einfach an!